Die Ausbildung an der Schule erfolgt an der der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter zugewiesenen Grundschule. Sie wird von der jeweiligen Schulleiterin/dem jeweiligen Schulleiter im Einvernehmen mit dem Leiter des Seminars geregelt und überwacht und schließt die Ausbildung in der Schulkunde ein. Die Schulleiterin/der Schulleiter kann diese Aufgaben seinem ständigen Vertreter oder in begründeten Ausnahmefällen einer Mentorin/einem Mentor übertragen. Unter Ausbildungsgesichtspunkten erfolgt eine Betreuung und Beratung durch Schulleiter/in, Fachbereichsleiter/in oder durch eine Lehrbeauftragte/einen Lehrbeauftragten und Mentor/in.
Die Schulleiterin/der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem Seminar eine Mentorin/einen Mentor. Die Mentorin/der Mentor betreut die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter zusammen mit den Fachlehrer/-innen in den Fächern und begleitet und berät sie/ihn darüber hinaus während der gesamten Ausbildung an der Schule. Schulleiter/in und Mentor/in können jederzeit den Unterricht besuchen. Die Schulleiterin/der Schulleiter ist verpflichtet, in jedem Fach mindestens einen Unterrichtsbesuch durchzuführen.